Hygienekonzept der Heidmühler FC Billardsparte

Allgemein

  • Unser Hygienekonzept bezieht sich auf die aktuelle Corona Verordnung des Landes Niedersachsen und das Hygienemerkblatt vom Landkreis Friesland. Stand: 30.05.2021
  • Alle Wettbewerbe finden außerhalb der Öffentlichkeit statt.
  • Zur Dokumentation der anwesenden Personen ist eine Liste mit Datum, Nachname, Vorname und Telefonnr. zu führen, die für Nachweiszwecke 12 Wochen aufzubewahren ist.
  • Sportler, die sich in den Vereinsräumen aufhalten, haben - soweit sie sich nicht in der Sportausübung befinden - einen Mundschutz zu tragen.
  • Der Verein stellt Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung.
  • Zuschauer sind zu den Wettkämpfen nicht zugelassen.
  • Es dürfen nur absolut symptomfreie Personen im Vereinsheim anwesend sein. Wer typische Symptome wie Husten und Fieber hat, bleibt zu Hause und kontaktiert seinen Hausarzt telefonisch.
  • Es muss alle 60 Minuten gelüftet werden für mindestens 5 Minuten.
  • Gastspieler sind in einem gewissen Maß zugelassen und müssen vorher vom Spartenvorstand bestätigt werden.

Zugang zum Vereinsheim

  • Vor Betreten der Vereinsräume haben sich alle die Hände zu desinfizieren. Ein Spender befindet sich vor der Tür. Bitte das Touchpanel und den Türknauf nicht ohne desinfizierte Hände anfassen. 

Inzidenz über 50

  • Sport darf nur betrieben werden mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts erfolgt, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Al-ter von  einschließlich  14  Jahren  nicht  einzurechnen  sind  und  nicht  zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten.
  • Für Sportlerinnen  &  Sportler    Teilnehmende  ab  dem  18.  Lebensjahr,  einschließlich Trainerinnen, Trainern und betreuender Personen besteht eine Testpflicht (siehe Punkt „Testpflicht“).
  • Es dürfen sich maximal 9 Personen im Vereinsheim aufhalten.

Inzidenz über 35

  • Die sportliche Betätigung mit insgesamt höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten auf und in Sportanlagen ist zulässig ohne Abstand.
  • Für Sportlerinnen  &  Sportler    Teilnehmende  ab  dem  18.  Lebensjahr,  einschließlich Trainerinnen, Trainern und betreuender Personen besteht eine Testpflicht (siehe Punkt „Testpflicht“).
  • Es dürfen sich bis zu 30 Personen im Vereinsheim aufhalten mit entsprechendem Abstand.

Inzidenz unter 35

  • Es besteht keine Testpflicht im Vereinsheim

Testpflicht

  • Bei einer Inzidenz über 35 gelten folgende Zutrittsbeschränkungen im Vereinsheim.
  • Der Zugang zum Vereinsheim ist nur gestattet, wenn eins der folgenden Kriterien erfüllt ist:
    • Unter 18 Jahre alt
    • Über 18 Jahre alt mit einem negativen Covid-19 Test, welcher nicht älter als 24 Stunden ist
    • 15 Tage nach der letzten Covid-19 Impfung vergangen sind
    • Covid-19 Genesene
  • Der Nachweis muss jederzeit vorzeigbar sein. Der Spartenvorstand behält sich Stichprobenprüfungen vor.
  • Der Verein stellt keine Schnelltest´s zur Verfügung. Jeder ist selbstverantwortlich einen gültigen Nachweis zu erbringen.
  • Folgende Verfahren bei den Schnelltest´s sind möglich:
    • Beim Testzentrum.
    • Selbst gemachte Tests, welcher von einer zweiten Person bestätigt wird. Hier sind auch Bescheinigungen der Arbeit zulässig.
    • Ein Test im Vereinsheim, welcher von einer zweiten Person bestätigt wird. Entsprechende Formulare werden ausgelegt.
  • Die Mitglieder sind für Ihr Handeln selbst verantwortlich. Der Verein kann nicht haftbar für das Verschulden der Mitglieder gemacht werden. Mögliche Strafen sind allein vom Mitglied zu tragen.

Verhalten im Vereinsheim

  • Sollte die Tür geöffnet sein umgehend nach Betreten des Vereinsheims die Hände waschen (min. 20 Sekunden) und desinfizieren.
  • Vor Beginn eines jeden Billardspiels haben sich die Sportler die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.
  • Körperkontakt ist unter allen Umständen zu vermeiden. Kein direkter körperlicher Kontakt (z.B. keine Begrüßung/Handshake, kein Abklatschen, keine Umarmung u.ä.).
  • Sportler haben untereinander einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
  • Der Billardsport ist eine Individualsportart, welcher kontaktlos ausgeübt werden kann.
  • Nicht ins Gesicht fassen, kleines Handtuch zum Schweiß abwischen mitbringen.
  • Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, welches sofort danach in einem geschlossenen Mülleimer bzw. einer eigenen Abfalltüte entsorgt wird.
  • Handdesinfektion nach Kontakt zu potenziell infektiöser Oberfläche (v.a. Türklinke, WC-Sitz, Wasserhahn etc.) oder nach Kontakt zu eigenen Körperflüssigkeiten.
  • Nach Möglichkeit nur den eigenen Billardqueue verwenden. Kein Nutzen der Hausqueue´s oder Queues fremder Personen.
  • Toiletten in den Sportstätten sind nach der Nutzung zu desinfizieren.

Verhalten beim Spielen

Allgemein

  • Bandenrahmen und Billardkugeln sind vor Beginn jeder Begegnung gründlich zu desinfizieren.
  • Vor Spielbeginn muss sich jeder Spieler gründlich die Hände waschen und desinfizieren.

Hygienebeauftragte des Vereins

Nils Schumacher                Spartenleiter                                  017620310775

Marco Lüken                      stellv. Spartenleiter                      01629603440

Sascha Eilts                          Übungsleiter

Jan Mehrens                       Übungsleiter

Schlusswort

  • Diese Regelungen sind am Eingang zu den Räumlichkeiten auszuhängen.
  • Diese Regelungen können jederzeit geändert werden vom Vorstand. Die Mitglieder werden darüber informiert.
  • Diese Regelungen gelten ab dem ersten Tag der Öffnung und bis zu Ihrem Wiederruf.
  • Mögliche Strafen werden vom Spartenvorstand bestimmt und verhängt. Ein verhängtes Bußgeld durch die Ämter wird von der verantwortlichen Person übernommen.